Sonderwirtschaftszone "Starachowice" A.G.

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Sonderwirtschaftszone "Starachowice" A.G.

27-200 Starachowice

Radomska Str. 29

tel. (+48) 41 275 41 01,

fax. (+48) 41 275 41 02,

marketing tel. (+48) 41 275 44 45,

e-mail:

www.sse.com.pl

Ausschreibungen und Verhandlungen

Die Ausschreibungen und Verhandlungen werden durch die Sonderwirtschaftszone "Starachowice" A.G.  aufgrund der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 15.November 2004 über die Ausschreibungen und Verhandlungen sowie Kriterien der Bewertung der Pläne der wirtschaftlichen Unternehmen, die durch Unternehmer auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone "Starachowice " betrieben werden sollen, durchgeführt.

Wenn sich der Unternehmer um eine Genehmigung für den Erwerb der Rechte am Grundstück oder an anderen im Zonnengebiet gelegenen Vermögensbestandteilen bewirbt, dann wird vom Verwalter eine Gesamtausschreibung durchgeführt.


Wenn sich der Unternehmer um die Genehmigung bewirbt, dann werden vom Verwalter Verhandlungen durchgeführt. Die Verhandlungen bestimmen:

  • die Bedingungen für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit

  • der Mindesaufwand für Investitionen 

  •  Mindestanzahl der in Zusammenhang mit dieser Investition geschaffenen Arbeitsplätze.


Die Ausschreibungen und Verhandlungen werden aufgrund einer öffentlichen Einladung  in  der täglichen landesweiten Presse und auf der Internetseite der Zonne, aufgenommen.

Die Einladung zur Ausschreibung oder zu  den Verhandlungen enthält:

  • Angaben des Verwalters, (Name und Sitz des Verwalters),

  • Festlegung der Verfahrensweise für Erteilung der Spezifikation der wesentlichen Bedingungen der Auschreibung oder der Verhandlungen. 

  • der Preis für die Spezifikation, Ort und Termin der Abgabe und Öffnung der Angebote.

Die Spezifikation wird durch Sonderwirtschaftszone bearbeitet und enthält:

  • einen Text der Zonenordnung,

  • Information über die Kriterien der Einschatzung der wirtschaftlichen Unternehmen, die durch Unternehmer, die sich um eine Genehmigung bewerben, im Zonengebiet geplannt sind,

  • Beschreibung der Verfahrensweise für Vorbereitung der Angebote, umfassend insbesondere eine Information über die Unterlagen, die von Anbietern vorzulegen sind, eischließlich Dokumente, die Rechtsform und Finanzlage bescheinigen,

  • wesentliche Bestimmungen eines Vertrags oder der Verträge, die mit dem Verwalter abzuschließen sind,

  • allgemeine Bedingungen oder ein Vertragsmuster, wenn der Abschluss eines Vertrags mit dem Anbieter nach Maßgabe dieser Bedingungen vom Verwalter verlangt wird,

  • Beschreibung der Verfahrensweise für Erteilung der Erläuterungen bezüglich der Spezifikation durch den Verwalter,

  • Bestimmung des im Zonengebiet gelegenen Vermögens, das zur Aufnahme der wirtschatlichen Unternehmung im  Zonengebiet genutzt werden soll,

  • Zeitraum, in dem das Angebot für den Anbieter bindend ist,

  • Forderungen der Sicherheitsleistung, sofern die Erlegung vorgesehen ist.

Im Fall der Gesamtausschreibung enthält die Spezifikation noch:

  • ausführliche Beschreibung des Grundstücks und der anderen Vermögensbestandteile, die Gegenstand der Ausschreibung sind,

  • Information zum Erwerb der Rechte am Grundstück oder an anderen Vermögensbestandteilen, die Gegenstand der Ausschreibung sind,

  • die Höhe der dafür angebotenen Zahlung.


Der vom Verwalter festgelegte Termin zur Abgabe der Angebote kann nicht kürzer als 21 Tage sein, gerechnet vom Datum der Einladung zur Auschreibung oder zu den Verhandlungen.


Das Angebot soll in schriftlicher Form in polnischer Sprache erstellt werden. Im Angebot sind insbesondere anzugeben:

  • Name und Sitz des Anbieters oder Vor- und Nachname sowie Anschrift, wenn der Anbieter eine natürliche Person ist,

  • Umfang, Gegenstand und wirtschaftlicher Charakter der vom Anbieter im Zonengebiet geplannten, wirtschaftlichen Aktivitäten und die Bedingungen ihrer Durchführung (Business-Plan, Ausführbarkeitsstudie), Dokumente über die in der Spezifikation die Rede ist,

  • Höhe des angebotenen Preises für Erwerb der Rechte am Grundstück oder an anderen Vermögensbestandteilen, die Gegenstand der Ausschreibung sind. 

Die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmen, die im Zonengebiet betrieben werden sollen, wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Gegenstand und Umstand der bisher ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit des Anbieters und der Investition, die von ihm im Zonengebiet geplant ist,

  • Werte und Bedingungen der Ausführung der wirtschaftlichen Aktivitäten, einschließlich der im Zonengebiet geplanten Investitionen,

  • Beteiligung an Schaffung und Modernisierung der wirtschaftlichen Infrastruktur der Zone,

  • Beteiligung an Geschäftsverbindungen, einschließlich Kooperation mit den auf dem Territorium des Landes  aktiven Unternehmern,

  • Übereinstimmung der im Zonengebiet geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten mit den von anderen Unternehmern im Zonengebiet realisierten oder geplanten Entwicklungszielen,

  • Grad der Umweltgefährdung und geplante Vorhaben im Bereich des Umweltschutzes,

  • Grad der technologischen Innovation der wirtschaftlichen Aktivitäten und der im Zonengebiet geplanten Tätigkeiten.

Unverzüglich nach dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Verwalter die  Information über die Auswahl des Angebots auf der Internetseite der Zone. Der Verwalter hat auch die Pflicht ,über Bedingungen der Ausführung der Bestimmungen aus der Ausschreibung oder den Verhandlungen einen im Verfahren gewählten Anbieter schriftlich zu benachrichtigen.